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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hartmann GmbH – Office & Objekt

Stand 01. Dezember 2020

§1 Gültigkeit

Mit der derzeit gültigen Version unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten, sowie Lieferkonditionen, verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit. Alle Vertragsabschlüsse erfolgen auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn wir bestätigen abweichende Bedingungen schriftlich oder fernschriftlich in unserer Auftragsbestätigung. Bei Folgeaufträgen ist es nicht mehr notwendig auf unsere AGB hinzuweisen, sie behält ihre Gültigkeit auch ohne Hinweis.

§2 Angebote

Angebote sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich für den Käufer. Dies gilt auch für Planungs- oder Beratungsarbeiten. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Es besteht keine Lieferpflicht ohne schriftliche Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsabschluß

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Firma Hartmann GmbH Office & Objekt den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich bestätigt, oder wenn auf die Bestellung des Käufers hin, ohne schriftliche Bestätigung geliefert wird. Das gleiche gilt für Warenabholung durch den Käufer.

§4 Preise

Alle Preise in den Preislisten von Firma Hartmann GmbH Office & Objekt verstehen sich zuzüglich ges. MwSt., es sei denn, es ist ausdrücklich anders vermerkt. Firma Hartmann GmbH Office & Objekt behält sich Irrtümer vor, eine Preisverpflichtung geht ausschließlich aus einem schriftlich bestätigten Auftrag hervor.

§5 Lieferbedingungen

Falls nicht abweichende Lieferbedingungen im Auftrag schriftlich bestätigt sind gelten folgende Bedingungen:

Lieferungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, die Konditionen entnehmen Sie bitte aus unseren Preislisten. Kleinere Lieferungen mit Paketversand gelten frei Haus hinter die erste Tür. Bei größeren Lieferungen ist der Versand auf Einweg- oder Mehrwegpaletten zulässig. Die Lieferung gilt dann frei Bordsteinkante, falls die Ware nicht ohne auszupacken hinter die erste Tür Verbracht werden kann. Alle Lieferungen verstehen sich grundsätzlich ohne Vertragen innerhalb des Gebäudes.

Vertrage-Arbeiten gelten als Zusatzleistung und sind separat anzufragen, und folgerichtig zu berechnen. Teillieferungen in zumutbarem Maß sind zulässig, bedürfen aber einer Absprache mit dem Käufer. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Leistung und wird unmittelbar berechnet, es gelten die allgemeinen oder im Auftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Lieferverzug wird nur anerkannt, wenn die Lieferfrist im Auftrag schriftlich festgelegt ist. Allerdings wird dem Käufer bei einer unzumutbar langen Lieferzeit ein Rücktritt vom Vertrag gewährt. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt. Bei durch Firma Hartmann GmbH Office & Objekt verschuldeten Lieferverzug haben Kaufleute nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz auf Grund von Lieferverzug durch Firma Hartmann GmbH Office & Objekt wird grundsätzlich nicht anerkannt.

§6 Lieferkonditionen

Die Lieferkosten gelten für die unter Lieferbedingungen angeführten Leistungen. Diese Preise haben nur Ihre Gültigkeit, wenn im Angebot, oder Auftrag keine anderen Konditionen festgelegt sind. Alle Preise zzgl. ges. Mwst.!

Ansonsten gilt:
Stuhleinzelversand: Preis €
Ab 10 Stühle: Preis € pro Stuhl
Ab 50 Stühle: Preis € pro Stuhl
Ab 100 Stühle: Preis € pro Stuhl

Für alle anderen Produkte gilt: Bei Lieferungen ins Ausland oder eine der deutschen Inseln gelten Sonderkonditionen, die anzufragen sind.

§7 Zahlungsbedingungen

Generell gilt als Zahlungsziel die Überweisung nach Warenerhalt sofort netto. Dies gilt nicht, wenn im Auftrag ein anderes Zahlungsziel festgelegt ist. Der Verkäufer behält sich vor, ins besonders bei Neukunden, Kleinaufträgen oder Sonderanfertigungen Nachnahme, Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen, allerdings muss dies schriftlich im Angebot oder Auftrag festgelegt sein. Bei Selbstabholung der Waren durch den Kunden, oder eines Beauftragten ist die Ware sofort bei Abholung zu bezahlen, durch EC-Cash, Bargeld oder Verrechnungsscheck. Der Verkäufer ist berechtigt Außenstehende Forderungen an dritte abzutreten.

§8 Eigentumsvorbehalt

Durch uns, oder in unserem Auftrag gelieferte Ware, bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig. Bei Zahlungsunfähigkeit, oder Verzug ist der Verkäufer ausdrücklich berechtigt die Ware unter Betretung der Räume des Käufers wieder an sich zu nehmen, die Kosten der ursprünglichen Lieferung, sowie des Abtransportes, und evtl. Wertminderung der Ware sind dem Käufer zu belasten.

§9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle Waren entspricht mindestens der gesetzlichen Vorschrift.

Einige Waren haben längere Fristen, z.B. : 3 Jahre Vollgarantie, 5 Jahre Teilgarantie, genauere Beschreibung bitte anfordern.

Folgende Möbelserien haben 3 Jahre Gewährleistung:

Die Gewährleistung dieser Produkte beginnt allerdings bei Eintreffen der Ware bei Firma Hartmann GmbH Office & Objekt, nicht beim Eintreffen beim Käufer. Um das exakte Datum des Ablaufes der Frist zu erfahren bitte anfragen.

Alle Waren sind Frachtversichert ! Bei Auffälligen Schäden an Verpackung oder Ware sind unbedingt auf dem Frachtschein der liefernden Spedition, oder des Versandunternehmens, sowie unseren eigenen Auslieferfahrern zu vermerken, da ansonsten die Frachtversicherung den Schaden nicht trägt. Bei der Anlieferung nicht sichtbare Schäden sind innerhalb einer Woche bei Firma Hartmann GmbH Office & Objekt zu melden. Im Falle grober offensichtlicher Transportschäden kann der Käufer die Annahme verweigern, wenn er die Beschädigungen deutlich auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt. Im Falle der Beschädigung einzelner Teile, die auch durch einen Laien in kürzester Zeit ausgetauscht werden können (z.B. Griffe, Beschläge, Rollen oder geschraubte Polster) genügt es zur Nachbesserung die Austauschteile zu versenden.

§10 Rückgaberecht

Ein generelles Rückgaberecht kann nicht gewährt werden, da auf Grund der Vielzahl von Farben, Stoffen oder Formen die meisten Produkte Auftrags-Bezogen gefertigt wird. Bei größeren Mengen ist außerdem der An- und Abtransport ein zu großer finanzieller Aufwand. Ein gewünschtes Rückgaberecht, (z.B. bei Mustergestellung kein Problem) muss schriftlich im Auftrag bestätigt sein.

§11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 14943 Luckenwalde.

§12 Anwendbares Recht / gesetzliche Bestimmungen

Anwendung auf die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Auftrag festgelegte Vereinbarungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

03371 / 4030-0

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